Bestimmungen für Turnierpferde
Beantragung eines Equidenpasses / Eintragung als Turnierpferd
Für die Beantragung eines Equidenpasses bei der FN ist das vom Tierarzt ausgefüllte Abzeichendiagramm, sowie der Antrag der FN zur Ausstellung eines Equidenpasses notwendig. Beides ist beim Tierarzt erhältlich.
Weiterhin ist die Geburtsurkunde des Pferdes oder, falls nicht vorhanden, der Kaufvertrag dem Antrag beizulegen.
Ist das Pferd nicht von einem Zuchtverband mittels Brandzeichen identifiziert, muss es mittels Transponders (Chip) eindeutig zu identifizieren sein. Diesen kann der Tierarzt einsetzen.
Bei Ponys ist weiterhin eine Vermessung über einen von der FN bestellten Vermesser vornehmen zu lassen.
Notwendige Eintragungen im Pferdepass
Innerhalb des Pferdepasses muss das Abzeichendiagramm ausgefüllt und vom Tierarzt unterschrieben sein.
Ebenso muss der jeder Pass einen so genannten Arzneimittelanhang enthalten, welcher das Pferd eindeutig als Schlachtpferd- oder Nicht- Schlachtpferd deklariert. Dabei ist die offizielle Unterschrift (Tierarzt), als auch die des Besitzers notwendig.
Ferner ist auf Seite 9 des Pferdepasses die Unterschrift des Besitzers erforderlich.
Impfbestimmungen für Turnierpferde (nach LPO 2008)
Seit dem Jahr 2000 besteht für alle an nationalen Pferdeleistungsschauen teilnehmenden Turnierpferden / Ponys als Teilnahmebedingung eine Impf-Pflicht gegen Influenzavirusinfektionen (Pferdegrippe).
Danach darf ein Turnierpferd / Pony erst dann starten, wenn im Pferdepass folgendes dokumentiert ist:
- Die Grundimmunisierung besteht aus 3 Impfungen. Sie beginnt mit zwei Impfungen im Abstand von mindestens 42 Tagen (6 Wochen) und höchstens 72 Tagen (10 Wochen), sowie eine dritte Impfung im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tage).
Der erste Turnierstart kann jedoch schon 14 Tage nach der2. Impfung der Grundimmunisierung erfolgen, also frühestens 56 Tage nach der ersten Impfung.
- Regelmäßige Wiederholungsimpfungen müssen in einem Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen) erfolgen. Ein Turnierstart kann 7 Tage nach der Wiederholungsimpfung wieder erfolgen.
Ein nicht korrekt geimpftes Pferd muss neu grundimmunisiert werden und ist deshalb für mindestens 55 Tage nicht startberechtigt.